F-Gase-Verordnung 2024/573: was Kältetechniker jetzt wissen müssen
F-Gase-Verordnung 2024/573 kompakt für Kältetechnik-Betriebe: Anhang IV Fristen, HFKW-Quotenplan, Zertifikate A1 bis E und wie Modbus-Monitoring die Compliance dokumentiert.

Die F-Gase-Verordnung 2024/573 gilt seit dem 11. März 2024 EU-weit und regelt für Kältetechnik-Betriebe in Deutschland gleich mehrere Aspekte neu: die HFKW-Quotenlinie fällt bis 2030 deutlich schärfer als unter der alten 517/2014, Anhang IV zieht die zulässigen GWP-Werte für Wärmepumpen und Splits stufenweise nach unten, und das neue Zertifikatssystem A1 bis E löst die bisherigen F-Gas-Kategorien ab. Für DE-Kältebetriebe unter ChemKlimaSchutzV bedeutet das Anpassungen an Anlagenbuch, Dichtheitsprüfung und Sachkundenachweis binnen der nächsten 36 Monate.
Dieser Leitfaden bringt die F-Gase-Verordnung 2024/573 auf Installateur-Niveau: welche Gerätekategorien Anhang IV bis wann verbietet, warum die HFKW-Quote 2030 nur noch 5,2 Prozent der Baseline sein wird, was der Bund an der ChemKlimaSchutzV ändert, und wie ein Modbus-basiertes Anlagenbuch die Dichtheitsprüfungen und die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7 automatisch erfüllt. Zielgruppe sind Kältetechniker, Betreiber gewerblicher Kälteanlagen, Wärmepumpen-Installateure und Facility-Manager mit F-Gas-Verantwortung.
Kernpunkte
- Verordnung (EU) 2024/573 trat am 11. März 2024 in Kraft und ersetzt 517/2014 (Quelle: EUR-Lex CELEX 32024R0573).
- Die HFKW-Quote fällt bis 2030 auf 5,2 Prozent der 2015-Baseline gegenüber 21 Prozent unter 517/2014, und bis 2050 auf null (Quelle: Umweltbundesamt).
- Anhang IV legt gestaffelte GWP-Grenzen je Gerätekategorie fest: max GWP 150 ab 2027 für Luft/Wasser-Splits bis 12 kW und steckerfertige Wärmepumpen bis 50 kW, komplettes F-Gas-Verbot ab 2032 für steckerfertige Wärmepumpen bis 12 kW.
- Die ChemKlimaSchutzV wird durch die Bundesregierung an 2024/573 angepasst; die Sanktionsverordnung ChemSanktionsV ist bereits aktualisiert (Quelle: Umweltbundesamt).
- Der Vollzug liegt bei den Bundesländern; jährliche BDR-Meldung bis 31. März, Prüfbericht bis 30. April für Mengen über 1000 t CO2-Äq HFKW.
- Modbus-Monitoring erfasst Druckverlauf und Temperaturdrift kontinuierlich und liefert damit den auditfesten Datensatz für Anlagenbuch, Dichtheitsprüfung und BLAC-Nachweis.
Was ist die F-Gase-Verordnung 2024/573?
Die F-Gase-Verordnung 2024/573 ist die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, die am 7. Februar 2024 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet wurde und am 11. März 2024 in Kraft trat. Sie definiert Regeln zum Inverkehrbringen, zur Verwendung, Rückgewinnung, zum Recycling und zur Vernichtung fluorierter Treibhausgase in der EU und ersetzt die vorherige Verordnung (EU) 517/2014 (Quelle: EUR-Lex).
Für deutsche Betriebe wirkt die Verordnung unmittelbar. Der Bund passt die ChemKlimaSchutzV an; der Vollzug liegt bei den Bundesländern via BLAC (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit). Auf EU-Ebene registrieren sich alle Marktteilnehmer verpflichtend im F-Gas-Portal der Kommission für Quote, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen (Quelle: Umweltbundesamt).
Drei Kernänderungen gegenüber 517/2014
Die F-Gase-Verordnung 2024/573 zieht an drei Hebeln gleichzeitig: schärferer HFKW-Quotenplan, erweitertes Produktverbot in Anhang IV und ein neues, EU-weit einheitliches Sachkundenachweissystem.
1. HFKW-Quotensystem beschleunigt
Unter 517/2014 sollte die HFKW-Menge bis 2030 auf 21 Prozent der 2015-Baseline sinken. Die 2024/573 verkürzt diese Linie deutlich: 5,2 Prozent bis 2030 und komplett null bis 2050. Für Produzenten gilt ab 2025 eine Menge, die 60 Prozent des Jahresdurchschnitts 2011 bis 2013 entspricht und bis 2036 auf 15 Prozent fällt (Quelle: Europäische Kommission).
2. Anhang IV erweitert
Anhang IV listet die Produktverbote je Gerätekategorie mit Datum und GWP-Grenze auf. Neu sind sowohl schrittweise GWP-Absenkungen (150 statt 750 bei Splits bis 12 kW) als auch vollständige F-Gas-Verbote in kleinen Klassen: steckerfertige Wärmepumpen bis 12 kW ab 2032, Splits bis 12 kW ab 2035.
3. Sachkundenachweis harmonisiert
Das alte F-Gas-Kategoriesystem (F-Gas Kat 1 bis 4 sowie separate ACB B1 für Kohlenwasserstoffe) läuft aus. Das neue System A1, A2, B, C, D und E deckt sowohl synthetische als auch natürliche Kältemittel (Kohlenwasserstoffe, CO2, Ammoniak) ab und gilt EU-weit. Jeder Nachweis ist 7 Jahre gültig; Auffrischung spätestens zum 12. März 2029 für Bestandshalter (Quelle: BFS Kälte-Klima Merkblatt).
Anhang IV Fristen je Gerätekategorie
Anhang IV der 2024/573 legt für jede Geräteklasse ein eigenes Datum und eine GWP-Grenze fest. Die Visualisierung zeigt, welche Anlagen wann welchen Grenzwert einhalten müssen. Die orangefarbenen und gelben Marken stehen für GWP-Grenzen, die roten für vollständige F-Gas-Verbote.
Für gewerbliche Kälteanlagen (außer Kaltwassersätze) greift ab 2030 eine einheitliche max GWP 150 Grenze. Für die Wartung mit Frischware GWP >= 2500 ist die Frist noch schärfer: seit 1. Januar 2025 in bestehenden Anlagen verboten, ab 2030 vollständig unzulässig. Zulässig bleiben ausschließlich recycliertes oder regeneriertes Kältemittel.
HFKW-Quotenplan 2024 bis 2050
Die entscheidende Veränderung unter der F-Gase-Verordnung 2024/573 ist das Tempo der Quotenkurve. Unter 517/2014 hätte die Quote 2030 bei 21 Prozent der 2015-Baseline gelegen und danach ein Plateau erreicht. Die 2024/573 setzt eine steilere Linie an und beendet HFKW-Produktion und -Einfuhr in der EU bis 2050 komplett.
Die praktische Folge für DE-Kältetechnik: Frischware für R32, R134a und R410A wird zwischen 2025 und 2030 knapper und teurer, ab 2036 nur noch stark eingeschränkt oder rezykliert verfügbar. Rechnen Sie mit jährlichen Preissteigerungen für HFKW-Füllmengen, solange die Angebotsseite schrumpft, und mit Zuteilungsrestriktionen einzelner Lieferanten pro Kundenkonto. Das schärft den Business Case für R290 (Propan, GWP 3), R744 (CO2, GWP 1) und R454B (GWP 466) im Neubau.
Neue Zertifizierung A1 bis E und ChemKlimaSchutzV
Die ChemKlimaSchutzV wird an die 2024/573 angepasst; die Bundesregierung hat die Novelle angekündigt (Quelle: Umweltbundesamt). Für Betriebe und Sachkundige laufen die Fristen aber schon unter EU-Recht.
- 1
29. September 2025
Zertifizierungspflicht für natürliche Kältemittel (Kohlenwasserstoffe, CO2, Ammoniak) tritt in Kraft. Bestehende F-Gas-Zertifikate bleiben unter den bisherigen Bedingungen gültig.
- 2
29. März 2026
Neues EU-weites Zertifikatssystem A1, A2, B, C, D, E tritt in Kraft. Alte F-Gas-Zertifikate und getrennte Kohlenwasserstoff-Qualifikationen werden nicht mehr neu ausgestellt.
- 3
1. Juli 2026
Letzte reguläre Prüfungsvorbereitung für CO2 und Ammoniak über nationale Prüfstellen.
- 4
31. März (jährlich)
BDR-Meldung im Business Data Repository für alle quotenrelevanten Mengen des Vorjahrs.
- 5
30. April (jährlich)
Prüfbericht durch anerkannten Prüfer bei Mengen über 1000 t CO2-Äq HFKW.
- 6
12. März 2029
Letzter Termin zur Rezertifizierung für Bestandshalter. Neue Zertifikate 7 Jahre gültig.
Die praktische Konsequenz: prüfen Sie jetzt den Sachkundenachweis-Bestand Ihrer Monteure, planen Sie Prüfungsplätze bis Ende 2028, und stimmen Sie mit Ihrer Kammer ab, welche neuen Kategorien (A1 vollständig, A2 eingeschränkt) für Ihr Leistungsspektrum sinnvoll sind. Betriebe, die bereits R290 oder CO2 verbauen, haben bei den natürlichen Kältemitteln einen Vorsprung.
Dichtheitskontrollen und Anlagenbuch nach Artikel 5 und 7
Artikel 5 der 2024/573 setzt die Dichtheitsprüfungspflicht und deren Frequenz fest. Der Schwellwert beginnt bei 5 t CO2-Äq Anlageninhalt, die Intervalle nehmen mit der Füllmenge zu. Ab 500 t CO2-Äq ist ein elektronisches Leckage-Detektionssystem verpflichtend, das jedes reguläre Intervall halbiert.
| Füllmenge (t CO2-Äq) | Ohne Leckdetektion | Mit Leckdetektionssystem |
|---|---|---|
| 5 bis 50 | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| 50 bis 500 | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| über 500 | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
Anhang III der 2024/573 harmonisiert die Anforderungen an das Anlagenbuch. Pro Anlage werden Kältemittelart und -menge dokumentiert, jede Nachfüllung oder Entnahme in kg, Ergebnisse der Dichtheitskontrollen mit Datum und Techniker sowie die Zertifikatsnummer der ausführenden Person. Ein digitales Anlagenbuch ist zulässig, sofern es für die Vollzugsbehörde jederzeit vor Ort einsehbar ist. Die vollständige Umsetzung beschreibt der Artikel F-Gase digitales Logbuch.
Wie Modbus-Monitoring die Compliance dokumentiert
Die F-Gase-Verordnung 2024/573 verlangt nachvollziehbare Zahlen zu Druckverlauf, Temperatur und Kältemittelbewegung pro Anlage. Halbjährliche Handaufzeichnungen sind rechtlich weiterhin ausreichend, dokumentieren die Daten aber verzögert und verpassen frühe Leck-Indikatoren, die ein Monitoringsystem live erkennt. R410A erreicht die 5-t-CO2-Äq-Schwelle bereits bei 2,4 kg Füllmenge, R290 erst bei rund 1667 kg. Die Kältemittelwahl entscheidet damit direkt, welche Anlagen unter die Anlagenbuch- und Prüfpflicht fallen.
Eine Modbus-basierte Monitoringlösung wie das Modbus-Benachrichtigungen einrichten Setup liest die Druck- und Temperatursensoren Ihres Reglers (Danfoss AK-SM 850A, Carel pRACK, Siemens Climatix) über das bestehende RS485- oder TCP-Netzwerk und pusht die Daten in einen zentralen Dienst. Für das digitale Anlagenbuch entsteht so für jede Druckabweichung eine zeitgestempelte Zeile automatisch. Für ChemKlimaSchutzV-Prüfungen können Sie mit zwei Klicks eine Servicehistorie zeigen, die exakt mit den Sensor-Rohdaten übereinstimmt. Für die Anhang IV Planung sehen Sie pro Standort, welche Anlagen auf welchem Kältemittel laufen und welche Retrofit-Reihenfolge Sinn ergibt.
Die Anbindung an das Kältetechnik-Monitoring und F-Gase-Compliance Pillar-Dokument zeigt, welche Register Sie aus gängigen Kälteregelungen auslesen (Saugdruck, Verflüssigungsdruck, Überhitzung, Alarmcode) und wie Sie die Daten in das standardisierte Anlagenbuch-Schema mappen.
Was bedeutet das diese Woche für Ihren Betrieb?
Vier praktische Schritte für DE-Kältebetriebe in den nächsten 90 Tagen:
- Anlagenbestand nach Kältemittel und Kategorie inventarisieren. Wissen Sie pro Anlage, ob R410A, R32, R134a oder R404A eingesetzt ist und in welcher Anhang IV Kategorie sie fällt? Falls nicht, ist das ein Nachmittag Tabellenarbeit, der die nächsten 12 Monate planbar macht.
- Sachkundenachweis-Roadmap für Ihre Monteure erstellen. Welcher Monteur hat welchen alten Nachweis? Welche A- oder B-Kategorie unter dem neuen System passt zu Ihrer Leistungsstruktur? Prüfungsplätze für 2028 werden knapp.
- Anlagenbuch digitalisieren. Wer noch mit Excel oder Papier arbeitet, hat die 12. März 2029 Frist als realistischen Zeitanker. Ein Modbus-basiertes Anlagenbuch ist technisch überschaubar, wenn Ihre Regler bereits TCP oder RS485 sprechen.
- R290 vs R32 Business Case im Neubau rechnen. Jedes neue R32-Projekt jenseits von 2027 arbeitet nahe an der max GWP 150 Grenze. Ein Projektleiter, der heute R32 für einen 12 kW Luft/Wasser-Split wählt, trägt ein Produktverbotrisiko innerhalb der Gewährleistungsperiode.
Für DE-Kältetechnik-Betriebe unter ChemKlimaSchutzV wird Modbus-Monitoring damit zum robusten Werkzeug: es liefert den Datenstrom, der das digitale Anlagenbuch automatisch füllt, gibt frühe Leck-Indikatoren via Druckverlauf, und produziert das Audit-Spur, mit dem Vollzugsprüfungen in zwei Klicks eine Servicehistorie belegen. Kombiniert mit einem rechtzeitigen Retrofit-Plan pro Standort verliert die 12. März 2029 Sachkundefrist ihre Schärfe.
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