BRL 100 Zertifizierung erklaert: das NL-Schema und das deutsche Aequivalent
BRL 100 Zertifizierung ist das niederlaendische Unternehmenszertifikat fuer F-Gase-Arbeiten. Was es ist, ob es deutsche Betriebe betrifft und wie die Betriebszertifizierung nach ChemKlimaschutzV auf gemeinsamer EU-Rechtsbasis (VO (EU) 2024/573) das Gegenstueck bildet. Stand Juli 2026.

Die BRL 100 Zertifizierung ist ein niederländisches Unternehmenszertifikat, das ein Betrieb braucht, um in den Niederlanden mit F-Gasen und alternativen Kältemitteln arbeiten zu dürfen. Sie zertifiziert nicht eine einzelne Person, sondern den gesamten Betrieb: sein Qualitätssystem, seine Werkzeuge und seine Kältemittelregistrierung. Für einen deutschen Kältebetrieb ist die BRL 100 Zertifizierung nur dann relevant, wenn er tatsächlich Arbeiten an Anlagen in den Niederlanden ausführt. In Deutschland gilt sie nicht; hier greift die Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Stand: Juli 2026.
Dieser Leitfaden erklärt zuerst kurz und ehrlich, was die BRL 100 Zertifizierung ist und in welchem niederländischen Kontext sie steht. Danach zeigt er das deutsche Gegenstück, die Sachkunde-Kategorien für Ihr Personal und das gemeinsame europäische Fundament, auf dem beide Systeme stehen: die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Zum Schluss geht es um die praktische Seite, das Anlagentagebuch und die Frage, wie kontinuierliche Modbus-Überwachung die Dokumentation ergänzt, ohne die vorgeschriebene Dichtheitskontrolle zu ersetzen.
Was ist die BRL 100 Zertifizierung?
Die BRL 100 (kurz für "Beoordelingsrichtlijn 100", also Beurteilungsrichtlinie 100) ist eine verpflichtende niederländische Zertifizierungsgrundlage für Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen sowie mit Kohlenwasserstoffen, CO2 und Ammoniak arbeiten. Grundlage ist die Prozesszertifizierung nach ISO/IEC 17065. Ohne ein gültiges BRL-100-Zertifikat darf ein Betrieb in den Niederlanden keine F-Gase-Arbeiten ausführen.
Ausgestellt wird die Zertifizierung von akkreditierten niederländischen Zertifizierungsstellen wie Kiwa, DEKRA oder Bureau Veritas. Deren Akkreditierung läuft über die Raad voor Accreditatie (RvA), die niederländische Akkreditierungsstelle. Eine Zertifizierungsstelle prüft dabei nicht einzelne Handgriffe, sondern das Gesamtsystem des Betriebs: dokumentierte Verfahren, geeignete und kalibrierte Werkzeuge sowie eine saubere Registrierung der ein- und ausgehenden Kältemittelmengen.
BRL 100 gegen BRL 200: Betrieb und Person
Der wichtigste Unterschied im niederländischen System ist die Trennung zwischen Betrieb und Person. Die BRL 100 zertifiziert die Organisation, die BRL 200 die einzelne Fachkraft. Ein Betrieb kann nur dann ein BRL-100-Zertifikat halten, wenn er genügend BRL-200-zertifizierte Techniker beschäftigt, die die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten abdecken. Die beiden Zertifikate ersetzen einander nicht, sie ergänzen sich.
- Qualitaetssystem, Werkzeuge und Kaeltemittelregistrierung
- Geprueft durch eine Zertifizierungsstelle (Kiwa, DEKRA)
- Voraussetzung, um F-Gase-Arbeiten in den NL auszufuehren
- Sachkunde des einzelnen Technikers
- Noetig fuer Installation, Wartung und Dichtheitskontrolle
- Ein BRL 100-Betrieb setzt BRL 200-Techniker ein
Häufig taucht in diesem Zusammenhang auch das Kürzel STEK auf. STEK war lange der Name für das niederländische Qualitätssystem im Umgang mit Kältemitteln und ist heute im Kern ein freiwilliges Qualitätszeichen. Die gesetzlich verpflichtende Grundlage für das F-Gase-Betriebszertifikat in den Niederlanden ist die BRL 100. Wer aus Deutschland gelegentlich in den Niederlanden arbeitet, sollte sich also nicht am älteren Begriff STEK orientieren, sondern die aktuelle BRL-100-Anforderung prüfen.
Betrifft mich die BRL 100 als deutscher Betrieb?
Kurz gesagt: nur, wenn Sie Arbeiten an Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen in den Niederlanden ausführen. Für Arbeiten in Deutschland ist die BRL 100 ohne Bedeutung, dort gilt ausschließlich das deutsche Recht. Ein grenznah tätiger Betrieb, etwa aus Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, der Aufträge auf niederländischer Seite annimmt, kommt an der BRL 100 dagegen nicht vorbei.
Das deutsche Aequivalent: Betriebszertifizierung nach ChemKlimaschutzV
Das deutsche Gegenstück zur BRL 100 ist die Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), der nationalen Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung. Auch hier geht es um ein Unternehmenszertifikat: Der Betrieb weist nach, dass er über eine ausreichende Zahl an Personen mit gültiger Sachkundebescheinigung verfügt, die die ausgeführten Tätigkeiten abdeckt, und dass die erforderlichen Werkzeuge und Verfahren vorhanden sind. Die genaue Paragrafennummerierung wird derzeit im Zuge der Neufassung der Verordnung überarbeitet; die inhaltliche Anforderung, zertifiziertes Personal plus geeignete Ausrüstung, bleibt aber der Kern.
Zuständig für die Ausstellung sind unterschiedliche Stellen, je nachdem, ob es um den Betrieb oder um die Person geht:
- Das Betriebszertifikat stellen die zuständigen Behörden der Länder aus.
- Die Sachkundebescheinigungen für einzelne Personen kommen von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Innungen, insbesondere des Kälteanlagenbauerhandwerks.
Damit unterscheidet sich Deutschland strukturell von den Niederlanden: Dort prüft eine private, akkreditierte Zertifizierungsstelle den Betrieb, in Deutschland ist es die Länderbehörde. Die Logik dahinter, Betriebszertifikat plus zertifiziertes Personal, ist in beiden Ländern dieselbe.
Sachkunde-Kategorien fuer Ihr Personal
Auf Personenebene arbeitet Deutschland mit den Kategorien I bis IV, die festlegen, welche Tätigkeiten eine Fachkraft ausführen darf. Diese Kategorien stammen aus der bisherigen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, die nach aktuellem Stand bis zum 12. März 2029 gilt:
- Kategorie I: alle Tätigkeiten ohne Füllmengenbegrenzung (Zertifikate A1, B, C).
- Kategorie II: Tätigkeiten mit Füllmengenbegrenzung (Zertifikate A2, B, C).
- Kategorie III: Rückgewinnung von Kältemitteln (Zertifikat D).
- Kategorie IV: Dichtheitskontrolle (Zertifikat E).
Ab dem 13. März 2029 gelten neue Mindestanforderungen, die über die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 europäisch geregelt und national über die ChemKlimaschutzV umgesetzt werden. Für die tägliche Praxis heißt das: Wer heute eine gültige Sachkunde einer bestimmten Kategorie hält, sollte die Übergangsregeln im Blick behalten und rechtzeitig prüfen, welche Nachweise nach 2029 verlangt werden.
Das gemeinsame Fundament: EU-F-Gase-Verordnung 2024/573
So unterschiedlich BRL 100 und ChemKlimaschutzV organisatorisch aussehen, sie stehen auf demselben Fundament. Beide setzen die Verordnung (EU) 2024/573 national um, die seit dem 11. März 2024 gilt und die frühere Verordnung (EU) 517/2014 abgelöst hat. Diese EU-Verordnung ist der rote Faden: Sie definiert, welche Anlagen dokumentiert werden müssen, in welchen Intervallen Dichtheitskontrollen fällig sind und welche Angaben ein Anlagentagebuch enthalten muss. Die Niederlande gießen diese Vorgaben in das BRL-Schema, Deutschland in die ChemKlimaschutzV.
Für einen Betrieb, der grenzüberschreitend arbeitet, ist das die gute Nachricht: Die materiellen Pflichten (Kontrollintervalle, Aufzeichnungen, Rückgewinnung) sind im Kern identisch, weil sie aus derselben Verordnung stammen. Was sich unterscheidet, ist der formale Zulassungsweg. Wer die EU-Verordnung verstanden hat, versteht beide nationalen Systeme. Mehr Hintergrund zur Verordnung selbst finden Sie in unserem Beitrag zur F-Gase-Verordnung 2024/573.
Das Anlagentagebuch: was dokumentiert werden muss
Für jede prüfpflichtige Anlage ist ein Anlagentagebuch zu führen. Es ist die zentrale Nachweisquelle bei jeder Behörden- oder Verbandsprüfung und muss folgende Angaben enthalten:
- 1
Anlagendaten
Hersteller, Kältemittelart, Füllmenge in Kilogramm und das Treibhauspotenzial (GWP), aus dem sich das CO2-Aequivalent ergibt.
- 2
Wartung und Reparaturen
Jede durchgeführte Wartungs- und Reparaturarbeit mit Datum und Art des Eingriffs.
- 3
Kältemittelbewegungen
Alle Befüllungen und Entnahmen mit den jeweiligen Mengen und der Herkunft (Neuware, recycelt, aufgearbeitet).
- 4
Dichtheitskontrollen
Datum, Ergebnis und der ausführende Betrieb jeder durchgeführten Kontrolle.
- 5
Zertifikatsnachweis
Die Zertifikatsnummer des ausführenden Betriebs und der ausführenden Person.
Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Eine elektronische, also digitale Führung ist ausdrücklich erlaubt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder klar erkennbar sein (Revisionssicherheit), die Aufzeichnungen müssen anlagenbezogen und vor Ort an der Anlage verfügbar sein, und bei zentraler Serverspeicherung muss jederzeit vor Ort auf die Daten zugegriffen werden können. Eine reine Ablage in der Firmenzentrale ohne Vor-Ort-Zugriff genügt nicht. Wie ein digitales Logbuch praktisch aufgebaut wird, zeigt unser Leitfaden zum F-Gase-Verordnung digitalen Logbuch.
Dichtheitskontrolle: Intervalle nach CO2-Aequivalent
Wie oft eine Dichtheitskontrolle fällig ist, hängt seit 2015 nicht mehr von der Kilogramm-Füllmenge ab, sondern vom CO2-Aequivalent der Anlage. Die maßgeblichen Grenzen liegen bei 5, 50 und 500 Tonnen CO2-Aequivalent. Unterhalb von 5 Tonnen besteht keine verpflichtende Dichtheitskontrolle (bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Systemen liegt die Grenze bei 10 Tonnen). Oberhalb davon steigt die Kontrollfrequenz mit der Anlagengröße, und ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt jedes Intervall.
Konkret bedeutet das: Eine Anlage zwischen 5 und 50 Tonnen CO2-Aequivalent ist alle 12 Monate zu prüfen, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Zwischen 50 und 500 Tonnen sind es 6 beziehungsweise 12 Monate, ab 500 Tonnen 3 beziehungsweise 6 Monate. Ab 500 Tonnen ist ein Leckage-Erkennungssystem zudem verpflichtend. Nach einer Reparatur ist eine Nachkontrolle vorgesehen, in der Regel innerhalb eines Monats. Wichtig für die Praxis: Die Verdopplung des Intervalls wird bei einem Audit nur anerkannt, wenn das Leckage-Erkennungssystem dauerhaft installiert ist und seine Messwerte dokumentiert werden. Ein während der Wartung mitgebrachtes Schnüffelgerät zählt nicht.
Kontinuierliche Modbus-Ueberwachung als Ergaenzung zum Logbuch
Ein Anlagentagebuch lebt von vollständigen, nachvollziehbaren Einträgen. Genau hier setzt kontinuierliche Überwachung an. Praktisch jeder moderne Kälteregler (etwa von Carel oder Danfoss) stellt seine Betriebsdaten über Modbus RTU oder Modbus TCP bereit: Vor- und Rücklauftemperatur, Saug- und Hochdruck sowie den Status eines fest installierten Leckage-Erkennungssystems. Ein Modbus-Gateway liest diese Werte laufend aus und legt sie als zeitgestempelte Zeitreihe ab, die sich für eine Audit-Vorlage als CSV oder PDF exportieren lässt. So entsteht ein durchgehender, lückenloser Datenbestand rund um die formalen Logbucheinträge. Was Modbus überhaupt ist und wie das Ausleseprinzip funktioniert, erklärt unser Beitrag Was ist Modbus?.
- Vor- und Ruecklauftemperatur aus dem Kaelteregler (Carel, Danfoss)
- Saug- und Hochdruck als fruehe Anzeige von Kaeltemittelverlust
- Fest installierte Leckage-Erkennung ueber Modbus- oder potentialfreien Kontakt
Kontinuierliche Ueberwachung liefert zeitgestempelte Nachweise rund um das Logbuch und meldet Leckagen frueh, ersetzt aber nicht die vorgeschriebene Dichtheitskontrolle durch zertifiziertes Personal.
Hier ist eine klare Abgrenzung wichtig, damit keine falschen Erwartungen entstehen: Kontinuierliche Modbus-Überwachung ergänzt das Anlagentagebuch, sie ersetzt es nicht. Ebenso wenig ersetzt sie die vorgeschriebene Dichtheitskontrolle, die weiterhin von zertifiziertem Personal der passenden Sachkunde-Kategorie durchzuführen ist. ModbusCloud ist kein zugelassenes Leckage-Erkennungssystem im Sinne der F-Gase-Verordnung und verlängert die gesetzlichen Kontrollintervalle nicht automatisch. Was die Überwachung leistet: Sie meldet Anomalien früh, etwa einen langsamen Druckabfall als möglichen Leckage-Indikator, und liefert die zeitgestempelten Nachweise, die eine spätere Behördenvorlage erleichtern.
Die ModbusCloud Gateway liest die Anlagensteuerung über Modbus RTU oder TCP aus und leitet die Telemetrie über einen ausgehenden, verschlüsselten Tunnel an das ModbusCloud-Portal. Wie Sie aus diesen Daten Schwellenwertalarme aufbauen, etwa für einen verdächtigen Druckabfall, beschreibt der Beitrag Modbus-Benachrichtigungen einrichten. Den größeren Zusammenhang aus Monitoring und F-Gase-Compliance behandelt unsere Pillar-Seite zur Kältetechnik.
Haeufig gestellte Fragen
Was ist die BRL 100 Zertifizierung und wer stellt sie aus?
Die BRL 100 Zertifizierung ist ein verpflichtendes niederländisches Unternehmenszertifikat für Betriebe, die mit F-Gasen und alternativen Kältemitteln arbeiten. Sie beruht auf ISO/IEC 17065 und wird von akkreditierten niederländischen Zertifizierungsstellen wie Kiwa, DEKRA oder Bureau Veritas ausgestellt, deren Akkreditierung über die Raad voor Accreditatie (RvA) läuft.
Brauche ich als deutscher Kältebetrieb eine BRL 100 Zertifizierung?
Nur wenn Sie tatsächlich F-Gase-Arbeiten an Anlagen in den Niederlanden ausführen. Für Arbeiten in Deutschland ist die BRL 100 ohne Bedeutung; hier gilt die Betriebszertifizierung nach ChemKlimaschutzV. Ein deutsches Betriebszertifikat berechtigt nicht automatisch zu Arbeiten in den Niederlanden und umgekehrt.
Was ist das deutsche Gegenstueck zur BRL 100?
In Deutschland ist es die Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Das Betriebszertifikat stellen die zuständigen Länderbehörden aus, die Sachkundebescheinigungen für Personen kommen von Handwerkskammern, IHKs und Innungen. Beide Systeme setzen dieselbe EU-Verordnung (EU) 2024/573 national um.
Was ist der Unterschied zwischen BRL 100 und BRL 200?
Die BRL 100 zertifiziert den Betrieb als Ganzes, also Qualitätssystem, Werkzeuge und Kältemittelregistrierung. Die BRL 200 zertifiziert die einzelne Person, also die Sachkunde des Technikers. Ein BRL-100-Betrieb muss genügend BRL-200-zertifizierte Techniker beschäftigen; die Zertifikate ergänzen sich.
Wie oft ist eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben?
Das richtet sich nach dem CO2-Aequivalent: zwischen 5 und 50 Tonnen alle 12 Monate, zwischen 50 und 500 Tonnen alle 6 Monate, ab 500 Tonnen alle 3 Monate. Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt jedes Intervall, sofern es dauerhaft installiert ist und seine Messwerte dokumentiert werden.
Ist ein rein digitales Anlagentagebuch rechtlich zulaessig?
Ja, die elektronische Führung ist ausdrücklich erlaubt, wenn nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder erkennbar sind, die Aufzeichnungen anlagenbezogen und vor Ort an der Anlage verfügbar sind und bei zentraler Serverspeicherung jederzeit vor Ort darauf zugegriffen werden kann. Die Mindestaufbewahrung beträgt fünf Jahre.
Ersetzt Modbus-Monitoring das vorgeschriebene Leckage-Erkennungssystem?
Nein. Kontinuierliche Modbus-Überwachung ergänzt das Anlagentagebuch und meldet Anomalien früh, ist aber kein zugelassenes Leckage-Erkennungssystem im Sinne der F-Gase-Verordnung. Sie ersetzt weder die vorgeschriebene Dichtheitskontrolle durch zertifiziertes Personal noch verlängert sie die gesetzlichen Kontrollintervalle automatisch.
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